FAQ

Mieter

Ja. Der Mieter ist aber verpflichtet, Vermieter/Verwaltung über die Untervermietung zu informieren un dessen Zustimmung einzuholen.

Die Kaution ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig, es sei denn, es ist etwas anders vereinbart.

Ja. Der Vermieter kann grundsätzlich entscheiden, ob er Haustiere duldet.

Nein. Mit einem Anmeldeformular verpflichtet man sich noch zu nichts. Jedoch gilt der Mietvertrag als abgeschlossen, wenn aufgrund des Formulars eine mündliche Zusage erfolgt.

Gemäss OR Artikel 266c, kann eine Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten auf jedes Monatsende gekündet werden. Es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart

Eigentümer

Auch bei Eigentumswohnungen fallen Betriebskosten an, die durch die Verwaltung beglichen und aufgeteilt wird. Das Reglement gibt dazu detailliert Auskunft.

Der Lift gehört der Gemeinschaft, wodurch auch alle die Kosten zu tragen haben. Das Reglement gibt detailliert Auskunft über die Kostenverteilung.

Das Treppenhaus stellt Allgemeingut dar und kann somit nur mit Zustimmung aller anderweitig genutzt werden. Zudem muss Fluchtweg/Rettungsdurchgang gewährleistet sein.

Für alle Bewohner gilt Rücksichtspflicht. Eine Hausordnung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Ist eine Hausordnung vorhanden, gilt sie aber für alle Bewohner.

Haben Sie Fragen?